Rechtsprechung
   LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23   

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https://dejure.org/2023,34454
LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23 (https://dejure.org/2023,34454)
LG Essen, Entscheidung vom 06.11.2023 - 10 S 122/23 (https://dejure.org/2023,34454)
LG Essen, Entscheidung vom 06. November 2023 - 10 S 122/23 (https://dejure.org/2023,34454)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • kanzlei-kotz.de

    Beleidigungen und Bedrohungen des Vermieters - fristlose Mietvertragskündigung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beleidigungen und Bedrohungen führen zur fristlosen Kündigung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtswidrige Beweiserlangung führt nicht zwingend zu einem Verwertungsverbot!

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 1611/96

    Mithörvorrichtung

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Ob ein Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht des Beweisgegners durch die Verwertung von Beweismitteln gerechtfertigt sei, richte sich nach dem Ergebnis der Abwägung zwischen dem gegen die Verwertung streitenden allgemeinen Persönlichkeitsrecht, hier in seiner Ausprägung als Recht auf informationelle Selbstbestimmung, auf der einen und den für die Verwertung sprechenden rechtlich geschützten Interessen auf der anderen Seite (BVerfGE 106, 28, 49).

    Dies gebieten auch der in § 286 ZPO niedergelegte Grundsatz der freien Beweiswürdigung sowie das grundrechtsähnliche Recht auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs, 1 GG (vgl. BVerfGE 106, 28, 49), Aus ihnen folge die grundsätzliche Verpflichtung der Gerichte, den von den Parteien vorgetragenen Sachverhalt und die von ihnen angebotenen Beweise zu berücksichtigen.

    Dabei kommt der Funktionstüchtigkeit der Rechtspflege und deren Streben nach einer materiell richtigen Entscheidung als wichtigem Belang des Gemeinwohls erhebliches, aber nicht allein ausschlaggebendes Gewicht zu; im Zivilprozess kommt es vor allem auch auf die Bedeutung des Beweismittels für die Rechtsverwirklichung einer Partei an; ein (stets gegebenes) " schlichtes Beweisinteresse " genügt nicht (vgl. BVerfG, v. 09.10.2002, Az. 1 BvR 1611/96, 1 BvR 805/98, NJW 2002, 3619, [3624]).

  • AG Bottrop, 17.05.2023 - 11 C 264/22

    Videoaufnahmen als Beweismittel bei fristloser Kündigung?

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    werden die Parteien darauf hingewiesen, dass die Kammer nach Beratung beabsichtigt, die Berufung der Beklagten gegen das am 17.05.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop - Az. 11 C 264/22 - durch Beschluss gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen.

    das am 17.05.2023 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop (Az. 11 C 264/22) abzuändern und die Klage abzuweisen.

  • BGH, 15.09.2010 - XII ZR 188/08

    Gewerberaummiete: Fristlose Kündigung des Mieters wegen Zerstörung des

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Es gilt der Grundsatz, dass durch eine schwere Beleidigung das für die Vertragserfüllung unerlässliche Vertrauen zerstört wird; in diesem Fall ist eine Abmahnung entbehrlich, weil zerstörtes Vertrauen durch eine Abmahnung nicht wiederhergestellt werden kann (vgl. BGH, Urt. v. 15.09.2010, Az. XII ZR 188/08, NZM 2010, 901 (902]; Siegmund, in Blank/Börstinghaus/Siegmund, Miete, 7. Aufl., 2023, § 543 Rdnr. 34).
  • LG Köln, 14.03.2019 - 6 S 150/18

    Ansehen der Bitte um Zustimmung zur Mieterhöhung als ein Angebot auf Fortsetzung

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Soweit die Berufung hier auf ein Urteil des Landgerichts Köln (Urt. v. 14.03.2019, Az. 6 S 150/18) abhebt, verfängt dies nicht, weil die Sachverhalte deutlich voneinander verschieden sind.
  • BGH, 24.04.2008 - I ZB 72/07

    Weisse Flotte

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss die Rüge ausführen, wie die betreffende Partei auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was sie im Einzelnen vorgetragen und welche rechtlichen Ausführungen sie in diesem Fall gemacht hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 24.04.2008, Az. I ZB 72/07; OLG München, Beschl. v. 24.11.2021, Az. 27 U 3592/21).
  • OLG Düsseldorf, 05.10.2009 - 24 U 17/09

    Voraussetzungen des Wegnahmerechts des Mieters; Ansprüche des Vermieters bei

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Die Rückbaupflicht besteht auch dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu den Änderungen gegeben hat; mit einer solchen Zustimmung ist nämlich auch ohne besonderen Vorbehalt grundsätzlich nicht das Einverständnis verbunden, eine Änderung auf Dauer, nämlich über das Vertragsende hinaus, hinzunehmen und sich so ggf. bei den Weitervermietungsmöglichkeiten einzuschränken (vgl. etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 05.10.2009, Az. 24 U 17/09, BeckRS 12225; Streyl, in Schmidt-Futterer, Mietrecht, 15. Aufl., 2022, § 546 Rdnr. 44).
  • OLG München, 24.11.2021 - 27 U 3592/21

    Voraussetzung eines Antrags auf Zwischenfeststellung eines Rechtsverhältnisses?

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Liegt der Gehörsverstoß in der Verletzung einer Hinweispflicht, muss die Rüge ausführen, wie die betreffende Partei auf einen entsprechenden Hinweis reagiert hätte, insbesondere was sie im Einzelnen vorgetragen und welche rechtlichen Ausführungen sie in diesem Fall gemacht hätte (vgl. BGH, Beschl. v. 24.04.2008, Az. I ZB 72/07; OLG München, Beschl. v. 24.11.2021, Az. 27 U 3592/21).
  • BGH, 15.05.2018 - VI ZR 233/17

    Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfallhaftpflichtprozess

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Vielmehr müssten weitere Aspekte hinzutreten, die ergäben, dass das Interesse an der Beweiserhebung trotz der Persönlichkeitsbeeinträchtigung schutzbedürftig ist (vgl. BGH, Urt. v. 15.05.2018 - VI ZR 233/17).
  • BGH, 18.10.2005 - VI ZR 270/04

    Zurückweisung von Einwendungen gegen eine Sachverständigengutachten in der

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    Zweifel an der Richtigkeit oder Vollständigkeit der entscheidungserheblichen Feststellungen im Sinne des § 529 Abs. 1 ZPO liegen nur dann vor, wenn aus der für die Kammer gebotenen Sicht eine gewisse - nicht notwendig überwiegende - Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass im Falle der erneuten Beweiserhebung die erstinstanzlichen Feststellungen keinen Bestand haben wird, sich also deren Unrichtigkeit herausstellt (BGH, Urt. v. 18.10.2005 - VI ZR 270/04, NJW 2006, 152 Rdnr. 9).
  • BGH, 18.07.2007 - IV ZR 129/06

    Zu den Voraussetzungen einer fristlosen Kündigung durch den Versicherer in der

    Auszug aus LG Essen, 06.11.2023 - 10 S 122/23
    aa) Die Beklagten sind bereits gem. § 295 Abs. 1 ZPO (zum Anwendungsbereich vgl. etwa BGH, Urt. v. 18.07.2007, Az. IV ZR 129/06; Greger, in Zöller, ZPO, 35. Aufl., 2024, § 286 Rdnr. 15a) an einer Rüge gehindert, die Verwertung der Videoaufnahmen sei zu Unrecht erfolgt.
  • BGH, 31.05.2017 - VIII ZR 69/16

    Berufungsverfahren: Neue Angriffs- und Verteidigungsmittel; Beweisantritt ohne

  • BVerfG, 09.10.2002 - 1 BvR 805/98

    Festsetzung des Gegenstandswerts im Verfassungsbeschwerdeverfahren

  • EGMR, 27.05.2014 - 10764/09

    Keine Bedenken gegen Dashcam-Videos vor Gericht?

  • OLG Düsseldorf, 05.05.1997 - 5 U 82/96
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